1. Wann kommt mein Yello Stromvertrag zustande?
Der Vertrag kommt zwei Wochen nach Eingang Ihres Auftrags zustande, sofern Yello ihn nicht innerhalb dieser Zeit ablehnt.
2. Ab wann fließt der gelbe Strom?
Wenn Yello Ihren vollständig ausgefüllten Auftrag bis zum 15. eines Monats erhalten und diesen nicht abgelehnt hat, beginnt die Stromlieferung am 1. des übernächsten Monats oder zu dem von Ihnen genannten späteren Termin. Die Lieferung beginnt jedoch nicht vor Beendigung Ihres bestehenden Stromlieferungsvertrags mit dem bisherigen Lieferanten.
3. Was passiert, wenn mein bestehender Stromlieferungsvertrag nicht kurzfristig gekündigt werden kann?
Sollte Ihr bestehender Stromlieferungsvertrag nicht innerhalb von sechs Monaten ab Eingang dieses Auftrags bei Yello kündbar sein, sind Sie und Yello berechtigt, den Yello Stromvertrag mit sofortiger Wirkung in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) zu kündigen.
4. Wann kann der Yello Stromvertrag gekündigt werden?
Der Vertrag kann von Ihnen und von Yello jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
5. Was ist im Preis enthalten?
Im Preis enthalten sind die Nutzung eines Zählers (Standardzähler des Netzbetreibers), die Messung, die Stromlieferung, die Netznutzung sowie die gesetzliche Strom- und Mehrwertsteuer.
6. Wann ändern sich meine Preise?
Innerhalb des ersten Belieferungsjahres sind Preisanpassungen ausgeschlossen. Nach dem ersten Belieferungsjahr gilt, dass Änderungen der Preise jeweils zum Monatsbeginn und erst nach Mitteilung per Brief wirksam werden, die Ihnen mindestens acht Wochen vor der beabsichtigten Änderung zugehen muss. Im Falle einer Änderung der Preise können Sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform kündigen. Yello wird Ihnen die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen. Änderungen der Preise werden Ihnen gegenüber nicht wirksam, wenn Sie bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages gemäß Satz 3 die Einleitung eines Wechsels des Versorgungsverhältnisses durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweisen.
7. Wie errechnet sich mein Abschlag?
Während des Abrechnungszeitraums (ein Belieferungsjahr) werden in der Regel monatlich gleich bleibende Abschlagszahlungen erhoben. Diese werden von Yello auf Basis Ihrer Verbrauchsdaten oder allgemeiner Erfahrungswerte nach billigem Ermessen festgelegt und zu den von Yello angegebenen Zeitpunkten fällig. Ändern sich die Yello Strompreise gemäß Punkt 6, so können die nach der Änderung anfallenden Abschlagszahlungen entsprechend angepasst werden. Sofern Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, zahlen Sie per Überweisung oder Dauerauftrag selbst.
8. Wie wird mein Zählerstand abgelesen?
Yello wird Sie bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und diesen an Yello zu übermitteln. Yello kann Ihren Zählerstand auch selbst ablesen.
9. Wie rechnet Yello meinen Stromverbrauch ab?
Ihr jährlicher Stromverbrauch wird auf Basis Ihres Zählerstandes ermittelt. Wenn Sie den Zähler nicht wie von Yello gewünscht selbst ablesen und auch Yello Ihren Zähler nicht abgelesen hat, kann Yello Ihren Verbrauch auf Grundlage der letzten Ablesung bzw. auf Basis Ihres in diesem Auftrag angegebenen Jahresverbrauchs schätzen. Die tatsächlichen Verhältnisse werden dabei angemessen berücksichtigt. Mit diesen Werten wird die Jahresrechnung erstellt. Ergibt sich dabei, dass von Ihnen zu hohe Abschläge gezahlt wurden, so wird Yello die zu viel gezahlten Beträge unverzüglich erstatten.
10. Wann ist Yello nicht zur Lieferung verpflichtet?
Yello trifft die ihr möglichen Maßnahmen, um Sie am Ende des Netzanschlusses mit Strom zu beliefern. Bei Störungen des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist Yello jedoch von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn Yello an der Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung Yello nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.
11. An wen kann ich mich bei einer Unterbrechung der Stromlieferung wenden?
Wenn eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit der Stromlieferung als Folge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses auftritt, können Sie Ihre daraus entstehenden Ansprüche gegen den Netzbetreiber direkt geltend machen. Auf Nachfrage wird Yello Ihnen unverzüglich über die Tatsachen Auskunft geben, die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängen, wenn sie Yello bekannt sind oder von Yello in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Yello haftet Ihnen gegenüber direkt, wenn Yello Ihre Belieferung unberechtigt unterbrechen lässt.
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