1. Wann kommt mein Yello Vertrag zustande?
Der Vertrag kommt spätestens zwei Wochen nach Eingang Ihres Auftrags zustande, wenn Yello diesen nicht innerhalb dieser Zeit ablehnt.
2. Was ist in den Leistungen enthalten?
Das Produkt umfasst den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle, die Messung und das Informationsangebot rund um Ihren persönlichen Verbrauch (Sparzähler). Umfasst sind auch die Gaslieferung, die Netznutzung sowie sämtliche Leistungen für die betriebsfähige Bereitstellung des Angebots inklusive der gesetzlichen Energie- und Mehrwertsteuer. Alle Geräte, die Yello Ihnen zur Verfügung stellt, bleiben im Eigentum von Yello.
3. Wann geht’s los?
Wenn Yello Ihren vollständig ausgefüllten Auftrag erhalten und angenommen hat, beginnt die Gaslieferung und der Betrieb des Sparzählers in der Regel 10 Wochen nach Eingang Ihres Auftrags. Die Lieferung beginnt jedoch nicht vor Beendigung Ihres bestehenden Gaslieferungsvertrags mit dem bisherigen Lieferanten. Yello erbringt die Leistungen des Sparzählers ab Einbau des Zählers.
4. Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Bei Ihnen muss der Yello Gas Sparzähler (Typ G4) bei einer Anschlussleistung bis zu maximal 55 kW installiert werden können. Für die Nutzung des Sparzählers benötigen Sie einen DSL-Internetanschluss mit zeit- und volumenunabhängiger Flatrate, den Yello für die Dauer des Vertrags zur kontinuierlichen Übertragung der Zählerdaten kostenlos nutzen darf.
5. Was passiert, wenn meine bestehenden Verträge (Gaslieferung, Messstellenbetrieb, Messdienstleistung) nicht kurzfristig gekündigt werden können?
Wenn Ihre bestehenden Verträge nicht innerhalb von drei Monaten ab Eingang Ihres Auftrags bei Yello kündbar sind, sind Sie und Yello berechtigt, den Yello Vertrag mit sofortiger Wirkung in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) zu kündigen.
6. Wie errechnet sich mein Abschlag?
Während des Abrechnungszeitraums werden in der Regel monatlich gleich bleibende Abschlagszahlungen erhoben. Diese werden von Yello auf Basis Ihrer Verbrauchsdaten oder allgemeiner Erfahrungswerte nach billigem Ermessen festgelegt und zu den von Yello angegebenen Zeitpunkten fällig. Ändert sich der Yello Gaspreis gemäß Nummer 8 bzw. Ihr Verbrauch, so können die nach der Änderung anfallenden Abschlagszahlungen entsprechend angepasst werden
Ihr Zählerstand wird elektronisch vom Sparzähler an Yello übermittelt. Sollte Ihr Sparzähler keine Daten an Yello liefern wird Yello Sie auffordern, Ihren Zählerstand abzulesen und Yello mitzuteilen. Sofern Sie dieses nicht tun ist Yello berechtigt, Ihren Verbrauch zu schätzen. Die von Ihnen bezogene Gasmenge wird vom Sparzähler in Normkubikmetern (bereits genau nach Höhe und Temperatur bereinigte Gasmenge) erfasst und dann von uns nach den Vorschriften des DVGW Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ in Gasenergie (kWh) umgerechnet. Dabei wird Ihr Gasverbrauch mit dem Brennwert des gelieferten Gases multipliziert. Mit diesen Werten wird die Jahresrechnung als Onlinerechnung erstellt, die in Ihrem persönlichen Mein Yello Online Bereich hinterlegt wird. Yello wird Sie über die Rechnung per E-Mail informieren. Ergibt sich dabei, dass von Ihnen zu hohe Abschläge gezahlt wurden, so wird Yello die zu viel gezahlten Beträge unverzüglich erstatten.
8. Können sich die Preise während der Vertragslaufzeit ändern?
Yello ist berechtigt, die Preise jederzeit an die gegenüber Neukunden geforderten Entgelte anzupassen. Yello wird Sie aber über eine Preisanpassung spätestens acht Wochen im Voraus informieren.
9. Wann kann der Yello Vertrag gekündigt werden?
Der Vertrag kann von Ihnen und von Yello jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
10. Wann ist Yello nicht zur Leistung verpflichtet?
Yello ist zur Lieferung von Gas nicht verpflichtet, wenn Ihr Gasanschluss zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist. Dies gilt nicht, wenn Yello für die Sperrung des Gasanschlusses verantwortlich ist. Yello trifft die ihr möglichen Maßnahmen, um Sie am Ende des Netz anschlusses mit Gas zu beliefern. Bei Störungen des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist Yello jedoch von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn Yello an der Gaslieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung Yello nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Yello ist von der Leistung des Informationsangebots befreit, wenn Yello aufgrund von Umständen, die Yello nicht zu vertreten hat, an der Erbringung dieser Leistung gehindert ist.
11. Wer haftet bei Schäden?
Wenn eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit der Gaslieferung als Folge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses auftritt, können Sie Ihre daraus entstehenden Ansprüche entsprechend der Regelung des § 18 der Niederdruckanschlussverordnung gegen den Netzbetreiber direkt geltend machen. Auf Nachfrage wird Yello Ihnen unverzüglich über die Tatsachen Auskunft geben, die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängen, wenn sie Yello bekannt sind oder von Yello in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Im Übrigen haftet Yello nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12. Was mache ich, wenn der Yello Gas Sparzähler nicht funktioniert?
Bei Störung, Beschädigung oder Verlust des Sparzählers informieren Sie bitte schnellstmöglich Yello, damit Yello Abhilfe schaffen kann.
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