1. Wann kommt mein Yello Vertrag zustande?
Der Vertrag kommt zwei Wochen nach Eingang Ihres Auftrags zustande, sofern Yello ihn nicht inner-halb dieser Zeit ablehnt.
2. Was ist in den Leistungen alles enthalten?
Das Produkt Sparzähleronline umfasst Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle sowie die Messung. Daneben können Sie das Informationsangebot des Sparzähleronline nutzen und erhalten eine monatliche Stromabrechnung. Alle Geräte, die Yello Ihnen im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum von Yello. Im Preis enthalten sind auch die Stromlieferung, die Netznutzung sowie die gesetzliche Strom- und Mehrwertsteuer.
3. Wann geht’s los?
Wenn Yello Ihren vollständig ausgefüllten Auftrag bis zum 15. eines Monats erhalten und diesen nicht abgelehnt hat, beginnt die Stromlieferung am 1. des übernächsten Monats oder zu dem von Ihnen genannten späteren Termin. Die Lieferung beginnt jedoch nicht vor Beendigung Ihres bestehenden Stromlieferungsvertrags mit dem bisherigen Lieferanten. Yello erbringt die Leistung des Sparzähleronline ab Einbau des Zählers. Yello berechnet Ihnen die Leistungen des Sparzähleronline jedoch nicht vor Beginn der Stromlieferung.
4. Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Sie verfügen über einen DSL-Anschluss mit zeit- und volumenunabhängiger Flatrate. Diesen darf Yello für die Dauer dieses Vertrags zur kontinuierlichen Datenübertragung kostenlos nutzen. Für die sekundengenaue Nutzung des Informationsangebots müssen Sie außerdem über die im Vertrag genannten Mindestsystemvoraussetzungen verfügen.
5. Was passiert, wenn meine bestehenden Verträge (Stromlieferung und Messstellenbetrieb) nicht kurzfristig gekündigt werden können oder der Einbau nicht funktioniert?
Sollten Ihre bestehenden Verträge nicht innerhalb von drei Monaten ab Eingang dieses Auftrags bei Yello kündbar oder der Einbau des Sparzähleronline aufgrund der Begebenheiten vor Ort nicht ohne einen Umbau des vorhandenen Zählerplatzes möglich sein (z.B. nicht passende Zählertafel), sind Sie und Yello berechtigt, den Yello Vertrag mit sofortiger Wirkung in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) zu kündigen.
6. Wie rechnet Yello meinen Stromverbrauch ab?
Ihr Stromverbrauch wird durch den Sparzähleronline an Yello übermittelt. Yello erstellt Ihnen monatlich eine Online Rechnung, die in Ihrem persönlichen Mein Yello Online Bereich hinterlegt wird. Yello wird Sie über die Rechnung per E-Mail informieren. Sofern der Sparzähleronline für den Abrechnungszeitraum keine Verbrauchsdaten übermittelt hat, wird sich Yello mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie gegebenenfalls bitten, Ihren Zählerstand selbst abzulesen. Sofern Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, zahlen Sie per Überweisung selbst.
7. Wann ändern sich meine Preise?
Innerhalb des ersten Belieferungsjahres sind Preisanpassungen ausgeschlossen. Nach dem ersten Belieferungsjahr gilt, dass Änderungen der Preise jeweils zum Monatsbeginn und erst nach Mitteilung per Brief wirksam werden, die Ihnen mindestens acht Wochen vor der beabsichtigten Änderung zugehen muss. Im Falle einer Änderung der Preise können Sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform kündigen. Yello wird Ihnen die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen. Änderungen der Preise werden Ihnen gegenüber nicht wirksam, wenn Sie bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages gemäß Satz 3 die Einleitung eines Wechsels des Versorgungsverhältnisses durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweisen.
8. Wann kann der Yello Vertrag gekündigt werden?
Der Vertrag kann von Ihnen und von Yello jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
9. Wann ist Yello nicht zur Leistung verpflichtet?
Yello trifft die ihr möglichen Maßnahmen, um Sie am Ende des Netzanschlusses mit Strom zu beliefern. Bei Störungen des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist Yello jedoch von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn Yello an der Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung Yello nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Yello ist von der Leistung des Informationsangebots des Sparzähleronline befreit, wenn Yello aufgrund von Umständen, die Yello nicht zu vertreten hat, an der Erbringung dieser Leistung gehindert ist.
10. An wen kann ich mich wegen einer Unterbrechung der Stromlieferung wenden?
Wenn eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit der Stromlieferung als Folge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses auftritt, können Sie Ihre daraus entstehenden Ansprüche gegen den Netzbetreiber direkt geltend machen. Auf Nachfrage wird Yello Ihnen unverzüglich über die Tatsachen Auskunft geben, die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängen, wenn sie Yello bekannt sind oder von Yello in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Yello haftet Ihnen gegenüber direkt, wenn Yello Ihre Belieferung unberechtigt unterbrechen lässt. Für Stromunterbrechungen, die nach Vereinbarung und aufgrund eines ordnungsgemäß durchgeführten Zählerwechsels üblicherweise entstehen, übernimmt Yello keine Haftung.
11. Was mache ich, wenn der Sparzähleronline nicht funktioniert?
Bei Störung, Beschädigung oder Verlust des Sparzähleronline informieren Sie bitte schnellstmöglich Yello, damit Yello Abhilfe schaffen kann. Bei dem Einsatz der zur Verfügung gestellten Software ist die Haftung für Datenverlust bei Ihnen auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Widerrufsrecht.
Ich kann meine Vertragserklärung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dafür reicht es aus, meinen Widerruf spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss abzusenden an: Yello Strom GmbH, Taubenholzweg 1, 51105 Köln.
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