1. Wann kommt mein Sparzähleronline Vertrag zustande?
Der Vertrag kommt zwei Wochen nach Eingang Ihres Auftrags zustande, sofern Yello ihn nicht innerhalb dieser Zeit ablehnt. Yello erbringt die Leistungen ab Einbau des Zählers.
2. Was ist in den Leistungen alles enthalten?
Das Produkt Sparzähleronline umfasst Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle sowie die Messung. Daneben können Sie das Informationsangebot des Sparzähleronline nutzen. Alle Geräte, die Yello Ihnen im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum von Yello. Im Preis enthalten ist auch die gesetzliche Mehrwertsteuer.
3. Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Sie verfügen über einen DSL-Anschluss mit zeit- und volumenunabhängiger Flatrate. Diesen darf Yello für die Dauer dieses Vertrags zur kontinuierlichen Datenübertragung kostenlos nutzen. Für die sekundengenaue Nutzung des Informationsangebots müssen Sie außerdem über die im Vertrag genannten Mindestsystemvoraussetzungen verfügen.
4. Was passiert, wenn mein bestehender Messstellenvertrag nicht kurzfristig gekündigt werden kann oder der Einbau nicht funktioniert?
Sollte Ihr bestehender Messstellenvertrag nicht innerhalb von drei Monaten ab Eingang dieses Auftrags bei Yello kündbar oder der Einbau des Sparzähleronline aufgrund der Begebenheiten vor Ort nicht ohne einen Umbau des vorhandenen Zählerplatzes möglich sein (z.B. nicht passende Zählertafel), sind Sie und Yello berechtigt, den Yello Vertrag mit sofortiger Wirkung in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) zu kündigen.
5. Wie erfasst Yello meinen Stromverbrauch?
Ihr Stromverbrauch wird durch den Sparzähleronline an Yello übermittelt und von Yello an Ihren Stromlieferanten und Netzbetreiber zur Abrechnung zu den gewünschten Terminen weitergeleitet. Sofern der Sparzähleronline für einen Abrechnungszeitraum keine Verbrauchsdaten übermittelt hat, wird sich Yello mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie gegebenenfalls bitten, Ihren Zählerstand selbst abzulesen. Sollten Yello keine Zählerstände von Ihnen vorliegen, kann Yello Ihren Verbrauch auf Grundlage der letzten Ablesung bzw. auf Basis Ihres in diesem Auftrag angegebenen Jahresverbrauchs schätzen. Die tatsächlichen Verhältnisse werden dabei angemessen berücksichtigt.
6. Darf Yello die Preise ändern?
Yello ist nach dem ersten Jahr ab Einbau des Zählers jederzeit berechtigt, die Preise an die aktuellen Neukundenpreise anzugleichen. Yello wird Sie über eine Preisanpassung spätestens acht Wochen im Voraus informieren. Bei einer Preisanpassung können Sie den Yello Vertrag rechtzeitig vor Wirksamkeit der neuen Preise innerhalb der Frist nach Nummer 7 in Textform kündigen.
7. Wann kann der Yello Vertrag gekündigt werden?
Der Vertrag kann von Ihnen und von Yello jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
8. Wann ist Yello nicht zur Leistung verpflichtet?
Yello ist von der Leistung des Informationsangebots des Sparzähleronline befreit, wenn Yello aufgrund von Umständen, die Yello nicht zu vertreten hat, an der Erbringung dieser Leistung gehindert ist. Für Stromunterbrechungen, die nach Vereinbarung und aufgrund eines ordnungsgemäß durchgeführten Zählerwechsels üblicherweise entstehen, übernimmt Yello keine Haftung.
9. Was mache ich, wenn der Sparzähleronline nicht funktioniert?
Bei Störung, Beschädigung oder Verlust des Sparzähleronline informieren Sie bitte schnellstmöglich Yello, damit Yello Abhilfe schaffen kann. Bei dem Einsatz der zur Verfügung gestellten Software ist die Haftung für Datenverlust bei Ihnen auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Widerrufsrecht.
Ich kann meine Vertragserklärung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dafür reicht es aus, meinen Widerruf spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss abzusenden an: Yello Strom GmbH, Taubenholzweg 1, 51105 Köln.
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